Judenfriedhöfe unter Denkmalschutz

Kulturausschuss beschließt, die vier Ruhestätten in die Denkmalliste einzutragen
Im Ortsteil Schoneberg gibt es gleich zwei jüdische Begräbnisplätze.

Die vier Lippetaler Judenfriedhöfe in Schoneberg, Herzfeld und Oestinghausen werden unter Denkmalschutz gestellt. Das hat jetzt der Kulturausschuss einstimmig beschlossen.

Der älteste der Judenfriedhöfe entstand vor 1830 in Schoneberg hinter dem Waldstück im Krähenbrink in Schoneberg. Aus wissenschaftlichen und religionshistorischen Gründen sei er von öffentlichem Interesse. Erhalten sind nur noch zwei Grabsteine und ein Fragment.

Etwas später wurde der Friedhof am Postweg angelegt. 49 Grabmonumente aus Sandstein mit sparsamer Dekoration sind hier in zwei Reihen aufgestellt. Auf den Steinen sind Symbole und Inschriften in hebräischer und deutscher Schrift eingemeißelt.

Der dritte Judenfriedhof ist am östlichen Ortsrand von Herzfeld zu finden. Von den Grabmonumenten ist ein Grabsteinfragment erhalten. Diese Stätte erinnert an die Herzfelder Juden, die zwar seit der Mitte des 19. Jahrhunderts zur Synagogengemeinde Hovestadt gehörten, aber dennoch einen eigenen Friedhof in Herzfeld hatten.

Der vierte Judenfriedhof befindet sich am Berebsberg in Oestinghausen. Erhalten sind sechs Grabsteine sowie die bemerkenswerte Eisengittereinfriedung eines Familiengrabs. Bis zur NS-Zeit befand sich die Ruhestätte im Besitz der Eheleute Paul und Adele Neukirchner. 1937 wurde der Begräbnisplatz als Teil eines größeren Grundstücks an den Landwirt Anton Brüggelhoff aus Oestinghausen verkauft. Den Juden war eine Nutzung des Begräbnisplatzes weiterhin gestattet, allerdings nur für eine Dauer von 99 Jahren., Heute wird der Friedhof, der im Besitz des Landesverbandes der jüdischen Kulturgemeinde von Westfalen und Lippe ist, von der Gemeinde gepflegt. - as

Ueberflutung2007


     Überflutet:
     Der Judenfriedhof am Postweg
     in Schoneberg
                            Foto: Sträter

 

Aus: Soester Anzeiger vom 25.08.2007