Wir Endesunterzeichneten für uns, unsere Erben und Nachkommen bekennen, daß an dem untergesetzten Tage folgender Kauf und Verkauf Kontrakt geschloßen worden ist.
§ 1.
Verkauft der Küster Karl Basterdes zu Oestinghausen dem Friedrich Karl Biele in Hofstadt das daselbst gelegene Hammerschmidts Haus mit dem Nebenhause und allen Berechtigkeiten und Lasten.
§ 2.
behält der Verkäufer sich die im Hause befindlichen Oefen, und den Gebrauch des Hauses, und Gartens, und die Miethe des Nebenhauses bis Martini 1. J. bevor.
§ 3.
zahlt der Ankäufer dafür die Summe von Neunhundert Reichsthaler läufigen Geldes, und zwar fünfhundert Rthlr. um Martini laufenden Jahres, die übrigen Vierhundert Rthlr aber um Ostern künftigen Jahres. Bis zur gänzlichen Abtragung dieses Kaufschillings behält sich der Verkäufer dafür an der verkauften Sache die Hypothek bevor.
§ 4.
übernimmt es der Ankäufer bei Verband seines gesammten Vermögens, der wittwen Anton Hammerschmidt nebst der Wohnung im verkauften Hause, lebenslänglichen Unterhalt und die anständige Kleidung zu reichen. Das Bette derselben bestehend in Ober und Unterbette, sechs Kißen und einen Pfühl, nebst der Bettstelle und 1 oßer fällt nach ihrem Tode ihren Enkeln zu. Die Beerdigungs Kosten für dieselbe trägt einstens der Verkäufer.
§ 5.
Versteht es sich von selbst, daß der Ankäufer sich mit dem Herrn Grafen von Plettenberg, in betreffs des Grundgeldes zu vereinigen habe.
§ 6.
in Rücksicht der Gefahr der verkauften Sache und der Gewährleistung, bleibt es bei der Bestimmung der gemeinen Rechte.
Zur Wahrheits Urkunde ist dieser Kontrakt doppelt ausgefertigt, wechselseitig unterschrieben und zugestellt worden. So geschehen. Oestinghausen d 14ten Mai 1803.
Carl Basterdes Fritz Carl Biele
Daß beide Kontrahenten diesen Kontrakt nach geschehener Vorlesung in meiner Gegenwart eigenhändig unterzeichnet haben, beglaubige ich
Kayser
Daß der Ankäufer den ganzen Kaufschilling berichtigt habe, quittiere ich
Carl Basterdes
zur Beglaubigung
Kayser
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