In der heutigen ordnungs- mäßig berufenen Gemeinde- Versammlung wurde Folgendes beschlossen, nachdem der Gegenstand der Verhandlung sowohl in der Versammlung selbst, als auch außerhalb derselben gründlicher Beratung unterwor- fen war:
a) Damit die Einwohner der Gemeinde Hovestadt Gelegenheit haben, ihren Söhnen eine den erhöhten Anforderungen des bürgerlichen und gewerblichen Lebens entsprechende Ausbildung zu geben, wie dieselbe durch Elementarschulen nicht zu erreichen ist und zugleich Gelegenheit zu bieten, für weiter gehende wissenschaftliche Ausbildung bei anderen Schulen einen guten Anfang zu machen, errichtet die politische Gemeinde Hovestadt eine Rectoratschule und zwar zunächst auf die Dauer von 5 Jahren, nach deren Ablauf, wenn die Erfahrung die Einrichtung probehaltig befinden sollte, das weiter Erforderliche den betreffenden vorgetragen werden wird.
b) Die Kosten für die projectierte Schule werden aufgebracht;
1) durch das unten näher nor- mierte Schulgeld, welches zur Communalkasse eingezahlt wird und nach näherer Weisung in Einnahmen und Ausgaben als Anhang zu der Jahres-Rech- nung zu verrechnen ist,
2) insofern ein Defizit bleiben mögte durch erforderlichen Zuschuss aus der Gemeindekasse, welche jedoch durch einen Garantieschein _______ Ein- wohner des Amtes Oestinghau- sen bis zur Höhe von 700 Rm sichergestellt ist.
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