Mit Hilfe eines Rechtsanwaltes wehren sich die neuen Eigentümer gegen die Unterschutzstellung, die einen Abriß des Gebäudes unmöglich machen würde. Ein Umbau des bestehenden Längsdeelenhauses käme viel zu teuer, befürchten die Bauherren, die einen Neubau anstreben, inzwischen aber die Erhaltung denkmalwürdiger Details im und am Haus zugesagt haben.
Der Kulturausschuß, der zuvor eine Ortsbesichtigung vorgenommen hatte, zeigte hernach keine Zweifel mehr an der Bewertung der Gemeindeverwaltung, für die eine Unterschutzstellung nicht in Frage kommt Diverse Umbauten, Veränderungen der Gebäudestruktur, charakterlose Umbauten und etliches mehr stellten die Denkmalwürdigkeit stark in Frage, erläuterte Bernhard Bitter die erheblichen Mißbildungen, die von früheren Eigentümern vorgenommen worden waren. Doch weil das Wohnhaus von Humbrechting bisher nicht im Denkmal-Kataster der Gemeinde auftauchte, war das alles legal.
Die Ausschußmitglieder wandten sich dagegen, Zwang gegen die betroffenen Eigentümer anzuwenden. Zudem sah man in dem stark veränderten und abseits stehenden Haus kein geeignetes Denkmalsobjekt Da gäbe es doch wohl geeignetere Hofanlagen, hieß es.
Noch heute wird die Entscheidung des Kulturausschusses nach Münster geschickt. Dort wird bis Gründonnerstag entschieden, ob die Denkmalbehörde auf die Unterschutzstellung bestehen wird. Bleibt der Dissenz bestehen, muß der zuständige Minister entscheiden. Spätestens Mitte Juni dürfte dann sein Richterspruch vorliegen
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