Stand des Wassers im Althoff am Abend des 1. Januars 20 cm unter der Dammkrone.
Stand des Wassers morgens bis zur Höhe der Dammkrone unterhalb der Lippebrücke. Kleine Schäden waren bis Mittag ausgebessert.
Stand des Wassers an der Lippebrücke 4 cm unter dem Stand von 1908 und 3 cm über dem Stand von 1925.
An der Lippebrücke ist dieser Stand nicht überschritten worden, aber bis zum Nachmittag des 3.1. bestehen geblieben.
Am Morgen des 2.1. war der Abfluß der Lippe dem Hochwasser entsprechend stark. Die Strömung verminderte sich aber bis zum Nachmittag des 3.1. auf einen gewöhnlichen Sommerstandabfluß.
Am Morgen des 2.1. waren die Häuser noch sämtlich wasserfrei. Im Laufe des 2.1. stieg das Wasser am Westausgang des Dorfes um 20 cm, während der Wasserstand an der Lippebrücke unverändert blieb.
Die folge davon war, daß die Anlieger der Feldflut einschließlich des Amtsgebäudes bis Abend unter Wasser standen.
Dieser Stand hielt sich bis zum 3.1. abends. Am Mittag des 2.1. hatte das Wasser an der Westseite des Dorfes allgemein die Höhe der Dammkrone erreicht, um bis zum Mittag des 3.1. an der Feldflut entlang und in den Wiesen des Segenkamp bis zu 10 cm zu überfließen, während vom Fliegerheim bis zur Lippebrücke der Wasserstand allgemein 10 cm unter der Dammkrone blieb.
Bis Abend des 3.1. war der Dorfteil nördlich der Provinzialstraße Herzfeld-Oestinghausen vollständig unter Wasser und damit sämtliche niedriggelegene Häuser bis zu 30 cm Höhe überflutet.
Am Mittag des 2.1. wurde durch Amtsbürgermeister Mester, Rentmeister Dürrefeld und dem Unterzeichneten in Keßler an Ort und Stelle festgestellt, das die Lippe von der Schützenbrücke aufwärts etwa 150 m weit vollständig vereist war und nur das südliche Joch nur noch einen ganz geringen Durchfluß, etwa dem eines niedrigstens Sommerwasserstandes gleichkommend, aufwies.
Der Wasserstand unterhalb der Schützenbrücke betrug von der Unterkante des Bohlenbelages, festgestellt durch Zollstock, genau 100 cm. Oberhalb der Brücke stieg die Eisdecke, etwa 50 cm unterhalb des Brückenbelages ansetzend, bis zur oberen Eisgrenze zur Höhe der Oberkante des Brückenbelages an. Festgestellt durch Ausbalancierung mit dem Auge über der Oberkante des Brückenbelages, sodaß der Stau durch das Grundeis mindestens 1 m betrug.
Am Abend des 3. 1. begann das Wasser sinken, sodaß am Morgen des 4. 1. die Feldflutanlieger allgemein wasserfrei waren. Dagegen sank das Wasser, im Segenkamp erst am 4. 1., nachdem die Lippe soweit gesunken war, daß gegen 11 Uhr die Schleuse im Segenkamp gezogen werden konnte.
Am 4.1. etwa 11 Uhr, wurde durch die Herren der Wasserbauverwaltung in Keßler festgestellt, daß die oberen Schütze sämtlich vorschriftsmäßig gezogen waren, die unteren dagegen noch mit dem unteren Ende, 2 Schütze des südlichen Joches fast ganz im Wasser hingen.
Das Eis war zum größten Teil aufgelöst und hielt sich hauptsächlich nur noch vor einem etwa 4 m langen und etwa 20 cm starken Baume, der sich quer vor die Schütze des nördlichen Joches gelegt hatte. Der Wasserstand betrug Jetzt 110 cm unterhalb des Bodenbelages, festgestellt mit dem Zollstock des Unterzeichneten.
Die Überflutung des Dammes in Hovestadt und das Steigen der Feldflut ist darauf zurückzuführen, daß sich das Treibeis am 1. 1. 1941 vor die nicht genügend hochgezogenen Schütze in Keßler bis zur Grundeisbildung festgesetzt hat. Hierdurch ist die Stauung bis Hovestadt eingetreten.
Beweiß: Starke Strömung der Lippe in Hovestadt am 1. 1. 1941. Ruhuger Sommerstandsabfluß am 3. 1. morgens.
Gleicher Wasserstand an der Lippebrücke vom Mittwoch den 2. 1. bis zum Nachmittag des 3. 1., gleichzeitig aber Steigen des Wassers am Westausgang des Dorfes um 20 cm. Absinken des unteren Wasserstandes an der Schützenbrücke in Kessler vom Mittag des 3. 1. bis 11 Uhr des 4. 1. nur 10 cm. Durch Wegfall der größten Stauung an der Schützenbrücke aber Absinken des Wassers in derselben Zeit in Hovestadt um mehr als 50 cm.
Bei den von mir beobachteten Hochwassern von 1890, 1908 und 1925 kam das Wasser von Osten in die Gemeinde, während diesmal von dort keinerlei Gefahr drohte.
Diese Angaben habe ich selbst festgestellt und kann dieselben beeiden.
Bierhaus
I. Beigeordneter
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