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Die ältere Burgmannschaft von Hovestadt
Wie bereits auf S. 91 dieses Buches dargelegt wurde, sah sich der Kölner Erzbischof gegen Mitte des 13. Jahrhunderts oder bald danach veranlaßt, etwa 10 km nördlich von Soest an der Lippe, d. h. also an der Nordgrenze seines Territoriums eine neue Feste zu errichten. Um 1270 jedenfalls stand diese Landesburg als gewichtiger Stützpunkt erzbischöflicher Macht dem Münsterlande und weiter auch der Grafschaft Mark und dem Lippeschen Gebiete gegenüber. Für die Bildung der Burgmannschaft, die diese Feste militärisch zu betreuen hatten, konnte der Erzbischof wohl an die Heranziehung von Angehörigen seines alten Soester Ministerialenkreises denken. Er hat das auch tatsächlich getan, und es fragt sich nur, in welchem Umfange ihm die Ausführung solchen Gedankens nach der Auflösung der Soester Rittermannschaft noch möglich war.
Die erste urkundliche Nachricht von Burgmannen oder Kastellanen zu Hovestadt liegt aus dem Jahre 1272 vor. Eine Urkunde dieses Jahres (ohne Tagesangabe) der Brüder Heinrich und Berthold aus dem Soester Schultheißengeschlecht nennt als Zeugen Stephanum, Godescalcum Torek fratres et Conradum de Holthusen milites, Fredericum et Arnoldum de Brochusen castellanos in Hovestat. Die Burgmannenbezeichnung ist hier zweifellos nicht nur auf Friedrich und Arnold von Brockhausen, sondern auch auf die Brüder Stephan und Gottschalk Tork und auf Konrad von Holthausen zu beziehen. Diese letztgenannten sind wohl nur, weil sie die Ritterwürde besaßen, mit der Ritterbezeichnung als Gruppe für sich zusammengefaßt; jedenfalls treffen wir die Tork und Holthausen etwas später gesichert in der Hovestädter Burgmannschaft an.
Eine zweite, unterrichtsame Nachricht gibt eine Urkunde vom 20. Februar 1276, in der Erzbischof Siegfried bekundet, daß er Goswin, den Sohn des verstorbenen Heinrich von Rodenberg (aus dem heutigen Geschlechte von Romberg) mit Zustimmung des Kölner Domkapitels zum Burgmann von Hovestadt (castrensen apud Hovestat in castro nostro) gemacht und ihm – für seinen Burgmannsdienst – 10 Mk. Jahreseinkünfte aus dem erzbischöflichen Oberhofe zu Hattrop angewiesen habe. Die Urkunde ist eines der sehr spärlich erhaltenen Anstellungsdokumente dieser frühen Zeit und als Beispiel für solche Dienst-Einstellung recht schätzenswert.
Eine dritte Nachricht liefert eine Urkunde des Schultheißen Heinrich zu Hovestadt, sonst Schultheißen zu Soest, vom 8. September 1283. Die darin bezeugte Rechtshandlung geschah zu Hovestadt in Gegenwart der Burgmannen Gottfried von Heessen und Stephan und Gottschalk Tork. Sämtlich Ritter, und der übrigen, nicht mit Namen genannten Burgmannen von Hovestadt: presentibus castellanis nostris Godetrido de Hesnen, Stephano, Godescalco dictis Thoric militibus et ceteris castellanis nostris.
Gottfried von Hessen und Stephan und Gottschalk Tork werden auch noch in einer weiteren, nicht näher datierten Urkunde aus dem Jahre 1283 als Hovestädter Burgmannen aufgeführt.
Weiter nennt eine Urkunde des Edelherrn Simon zur Lippe vom 1. April 1289 Henricum Wolff, Joannem Stapell castellanos in castro Hovestatt.
Und sehr genau zeigt endlich eine Urkunde vom 28. Mai 1297 den ganzen damaligen Burgmannkreis, der selbst in diesem Dokumente einen Verzicht des Friedrich von Eller für das Kloster Benninghausen bekundet. Der Text beginnt mit der Anführung der namhaftesten, durch die Ritterwürde ausgezeichneten Burgmannen:
Nos Hinricus sculthetus Susaciensis, Gozwinus dictus de Susato, Goscalcus dictus de Brochusen, Alberto Clot milites ceterique castellani, quorum nomina subscribentur, in Hovestat notum esse volumus...
Und gegen den Schluß der Urkunde erscheinen dann die übrigen Burgmannen als Zeugen:
Testes autem fuerunt Hinricus Balko, Bertoldus Torc, Bertoldus de Holthusen, Th(eodericus) er W(icelus) tratres dicti Dirikin, Conrades de Brochusen, Hinricus et Bernhardus dicti Scrodarii, Hinricus Cameradus, Hinricus Balko junior, Theodericus de Rodenberig, Jo(hannes) Clot, Everhardus sace dos in Hovestat et alii quam plures ad hoc rogati.
Zum Ende des 13. Jahrhunderts sind also, wenn man den Schultheißen Heinrich einbezieht, 16 Burgmannen gleichzeitig für Hovestadt nachweisbar. Diese Zahl ist auch für den Anfang des 14. Jahrhunderts als grundsätzlich für die erzbischöfliche Burgmannschaft in Hovestadt bezeugt.
Nach den beigebrachten Urkunden ergeben sich als Hovestadter Burgmannen des 13. Jahrhunderts:
2 Balke, Heinrich der Aeltere 1289, 1297, Heinrich der Jüngere 1297;
4 von Brockhausen, Friedrich 1272, Arnold 1272, Gottschalk, Ritter, 1297, Konrad 1297;
2 Dirikin (des Stammes von Leithen), Dietrich1297, Wessel 1297;
1 von Heessen, Gottfried, Ritter, 1283;
2 von Holthausen, Konrad, Ritter, 1272, Bertold 1297;
1 von Honrode, Tiemo 1289;
1 Kämmerer, Heinrich 1297;
2 Klot, Alberto, Ritter 1297, Johann 1297;
2 von Romberg, Goswin 1276, Dietrich 1297;
2 Schröder, Heinrich 1297, Bernhard 1297;
2 von Soest, Heinrich, Schultheiß, noch 1297, Goswin, Ritter, 1297;
1 Stapel, Johann 1289;
3 Tork, Stephan, Ritter 1272, 1283, Gottschalk, Ritter, 1272, 1283, Bertold 1297;
1 Wolf von Lüdinghausen, Heinrich 1289.
Zu diesen Feststellungen sei aber ausdrücklich bemerkt, daß die nachgewiesenen Burgmannen sicherlich nicht die sämtlichen, im 13. Jahrhundert tatsächlich auf Hovestadt tätig gewesenen darstellen. Die Burgmannschaft war auch in den Jahrzehnten vor 1297 gewiß größer, als sich aus den dürftigen Urkunden-Nachrichten dieser Zeit ersehen läßt; selbst wenn mit der Möglichkeit gerechnet werden muß, daß die Burg zunächst noch nicht die Besatzungsstärke wie später hatte. Ebenso sind die beigebrachten Jahre für die Zugehörigkeit der Burgmannschaft natürlich stark vom Zufall der Ueberlieferung bedingt, und im allgemeinen werden jene Burgmannen schon vorher wie nachher in Hovestadt gewirkt haben.
Der Burgmannsdienst geschah auf vertraglichen Grundlagen, über die wir aber nicht näher unterrichtet sind. Aus der Tatsache, daß ein Hovestadter Burgmann der 1270er und 1280er Jahre, Stephan Tork, 1297 nicht mehr im Burgmannskreise erscheint, obwohl er noch lebte, läßt sich jedoch entnehmen, daß der Burgmann sich keineswegs für sein ganzes Leben zum Dienst in Hovestadt zu verpflichten brauchte. Burgmannseigenschaft ist also keineswegs mit Ministerialeneigenschaft, wie sie jener ältere Soester Ritterkreis besaß, gleichzusetzen; der Burgmann war erheblich freier. Entschädigt für seinen Dienst wurde der Burgmann wie anderwärts so auch in Hovestadt abgesehen vom Burgmannssitz durch Burglehen, das in Liegenschaften oder meist in Geld bestand. Ein Burgmannslehen in Geldgestalt zeigte schon die Romberg-Anstellungsurkunde von 1276. Wie hier 10 Mk. Jahreseinkünfte aus dem Oberhofe Hattrop für den Burgmann erwähnt sind, so werden auch in der Plettenbergschen Aufzeichnung der Rechte, Einkünfte und Leistungen der Kölner Erzbischöfe im Herzogtum Westfalen von 1306/08 ausdrücklich als Burglehen zu Hovestadt Zahlungen von 10 Mk. an Hermann Wolf von Lüdinghausen, von 6 Mk. an Goswin von Heessen, von 6 Mk. auch an Dietrich von Honrode aufgeführt. (Auf die Verhältnisse im 14. Jahrhundert, die Wandlungen, die sich ergaben, und ihre Auswirkungen sei hier jedoch aus Themagründen und wegen der augenblicklichen Unübersichtlichkeit der Quellenstoffe nicht weiter eingegangen).
Für die Hovestadter Burgmannen des 13. Jahrhunderts ist noch einiges weitere Aufklärend anzufügen. Vor allem, daß ein Teil von ihnen bereits in dieser Zeit mit familienmäßiger Bindung zur Burg erscheint. Dies gilt schon für Angehörige des Soester Schultheißengeschlechts; wir sehen neben den Schultheißen Heinrich 1289 seinen Enkel Heinrich Wolf von Lüdinghausen (überhaupt urkundlich schon 1276 und bis ins 14. Jahrhundert) und 1297 seinen Bruderssohn Goswin von Soest in der Hovestadter Burgmannschaft. Und wie wir 1272 einen Konrad von Holthausen (übrigens ohne Burgmannsbezeichnung schon seit 1261 urkundlich, nach 1272 nicht mehr erwähnt) in Hovestadt antreffen, so 1297 einen Bertold von Holthausen (anderweitig schon 1290 und noch 1325 nachweisbar).
Wir haben über die Art ihres genealogischen Zusammenhangs keine dokumentarischen Nachrichten, dürften aber nach allem, was wir über die Holthausen wissen, in Bertold schon den Sohn Konrads vermuten. Jedenfalls gehören beide gewiß zu einem Ortsadelsgeschlechte, das in Holthausen bei Soest (heute Eineckerholsen?, Hattropholsen?) saß. Von den nach ihrem Ursprung nicht der Soester Gegend angehörenden, sondern zunächst in der Märkischen und Osenbergischen Burgmannschaft erscheinenden Tork finden wir 1272 wie 1283 Stephan und Gottschalk mit der ausdrücklichen Bezeichnung als Brüder unter den Hovestadter Burgmannen; Stephan wird noch 1295 urkundlich erwähnt, Gottschalk begegnet noch 1298. Der letztere ist offenbar zu Lebzeiten noch aus der Burgmannschaft ausgeschieden, vielleicht, um einem jüngeren Familienmitgliede Platz zu machen, dem seit 1292 nachweisbaren Bertold, der ein Sohn seines Bruders Stephan war und 1297 als Burgmann auftritt. Auch von den aus der Mendener Gegend stammenden Romberg erscheinen 1276 bzw. 1297 Vertreter zweier offenbar verschiedener Generationen in Hovestadt, deren Verwandtschaftsverhältnis allerdings urkundlich nicht überliefert ist; der ältere, Goswin, kommt 1297 unter den Burgmannen nicht vor, obwohl er nach 1300 noch lebte, auch er hat wohl dem jüngeren, 1297 überhaupt erstmalig bezeugten Dietrich seine Burgmannsstelle eingeräumt.
Schwieriger ist die Frage nach den Zusammenhängen bei den vier Burgmannen zu entscheiden, die unter der Bezeichnung von Brockhausen auftreten. Vielleicht gehören sie nicht nur zum Teil, sondern sämtlich zu dem Geschlechte, das auf Brockhausen unweit von Hovestadt seinen Sitz hatte. Träger des Namens Gottschalk und Konrad von Brockhausen finden sich allerdings auch im Arnsberger Ministerialenkreise und dürften hier wohl zu einem Geschlechte gehören, das von Bruchhausen bei Arnsberg stammt. Da ausreichende Stoffe zur Klärung aus der 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts noch nicht bekannt sind, muß die Frage hier zurückgestellt werden. Von den seit jeher mit der Soester Gegend verbundenen Balke begegnet ein älterer, schon seit 1282 und noch 1297 urkundlicher Heinrich 1289 in der Hovestadter Burgmannschaft. Neben ihm tritt 1297 ein ausdrücklich als der jüngere bezeichneter Heinrich im Burgmannenkreise auf. Da der ältere nach einer Urkunde von 1290 Kinder besaß, deren Namen freilich nicht angegeben ist, darf man in dem jüngeren wohl seinen Sohn sehen.
Auch bei den ebenfalls seit alters in der Umgegend von Soest ansässigen Klot kann man Vertreter zweier Generationen in der Hovestadter Burgmannschaft des 13. Jahrhunderts feststellen. Denn der 1297 ziemlich an der Spitze der Burgmannen genannte Ritter Alberto Klot wird schon in den Jahrzehnten vorher vielfach urkundlich genannt, während Johann erst seit 1297 vorkommt. Das Verwandtschaftsverhältnis zwischen ihnen bleibt aber noch unklar. Von den in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts bereits in der Burgmannschaft des Grafen von der Mark zu Mark erwähnten von Heessen erscheint im Hovestadter Burgmannskreise urkundlich während des 13. Jahrhunderts nur ein Gottfried 1283. Aber Anfang des 14. Jahrhunderts besaß, wie vorhin erwähnt, ein Hovestadter Burglehn Goswin von Heesen. Ebenso Dietrich von Henrode, dessen Vater Tiemo 1289 als Burgmann bezeugt ist. Auch hier kann man also von familienmäßiger Bindung sprechen.
Von zwei weiteren Geschlechtern sehen wir um 1300 jedenfalls je zwei Brüder in der Hovestadter Burgmannschaft. Zunächst die Dirikin. Die Bezeichnung, unter der die Brüder Dietrich und Wessel Dirikin 1297 in Hovestadt auftreten, ist aber nicht der eigentliche Familienname ihres Geschlechts, sondern ein patronymisch gebildeter Beiname. Das läßt sich mit einigen Urkunden über Besitzverhältnisse erweisen. Im Jahre 1299 bekundete der Graf Eberhard von der Mark, daß die Brüder Dietrich und Wessel genannt Dirikin Ansprüche an gewisse Güter, die von ihren Vorfahren an das Kloster Welver verkauft seien, aufgegeben hätten. Eine vorhergehende Verhandlung, vorgenommen zu Burg Horst an der Emscher 1293, hatte bereits einen Vergleich zwischen dem Kloster Welver und den Brüdern Wessel und Dietrich von Leithen gebracht. Um 1290 war von unserem Wessel, seinem Bruder Heinrich genannt Diriken und einem weiteren Bruder Gerlach, die alle drei als Söhne des verstorbenen Ritters Dietrich genannt von Leithen bezeichnet sind, der Verkauf eines Erbes zu Eilmsen im Kirchspiel Dinker an das Kloster Welver getätigt. Die Verläufe aber, auf die sich die Urkunde von 1299 bezieht, sind mindestens zum Teil in den 1260er Jahren von dem ebengenannten Ritter Dietrich von Leithen und seinen Angehörigen vollzogen. Auch der Vater dieses 1243-65 erweisbaren, 1267 schon verstorbenen Ritters Dietrich hieß bereits Dietrich, urkundlich 1225-1243, 1247 bereits tot; so konnte bei den Nachkommen schon der patronymische Beiname Dirikin aufkommen. Die von Leithen aber waren ein nach ihren Stammsitz zu Leithe bei Wattenscheid im Westen der Grafschaft Mark benanntes Rittergeschlecht, dessen Angehörige vielfach in der Umgebung der Grafen von der Mark auftreten, aber schon früh Besitz im Soestischen, namentlich am Loh bei Welver hatten. Und durch diese Beziehungen sind die beiden Dirikin nach Hovestadt gelangt. Die Brüder Heinrich und Bernhard Schröder ferner, die hier 1297 ebenfalls erscheinen, waren nach einer anderen Urkunde von 1297 Söhne des in der Beckumer Gegend begüterten Knappen Hermann Schröder und sind also vom Südmünsterland aus in die stiftkölnische Landesburg an der Lippe berufen. Der Hovestadter Burgmann Johann Stapel von 1289 endlich muß aus dem Osten, aus dem Paderborner Lande, gekommen sein.
Nach den obigen Ausführungen sind 14 oder 15 Familien in der Hovestadter Burgmannschaft des 13. Jahrhunderts ersichtlich. Von diesen Familien stammen aus dem alten Soester Ritterkreise als gesichert nachweisbar nur wenige, die Angehörigen des Schultheißengeschlechts von Soest und die Familie von Honrode. Unsicher bleibt es, ob auch etwa noch die Familie des Heinrich Kämmerer, der vielleicht nur persönlich amtsmäßig benannt ist.
Durch ältere familienmäßige Zugehörigkeit zur erzbischöflischen Ministerialen- bezw. Vasallenschaft sind aus ferner Gegend die Romberg und Wolf von Lüdinghausen in die Hovestadter Burgmannschaft gekommen. Und zwar die Wölfe durch ihre (Verbindung mit bezw.) Abstammung von der letzten Soester Schultheißentochter, die Romberg durch ihre Herkunft aus dem Geschlechte der erzbischöflichen Schultheißen von Menden bei Iserlohn. Ueber die Umstände, durch die die Wölfe von Lüdinghausen aus dem Südmünsterland in die Soester Gegend gelangt sind, ist schon in den früheren Erörterungen über die Soester Schultheißen gesprochen. Auch über die Verschwägerung der Schultheißen von Menden, die vielleicht eine Seitenlinie der Edelherren von Volmarstein waren, wurde dort schon berichtet. Hier sei noch angeführt, daß der 1276 in Hovestadt angestellte Goswin von Romberg, Heinrichs Sohn, zu den Enkeln des 1234-1276 erweisbaren Schultheißen Goswin von Menden gehörte, welcher Elisabeth, die Schultheißentochter von Soest zur Mutter hatte, nach der neuerbauten Burg Rodenburg bei Menden den Namen Rodenberg, Romberg aufnahm und durch seine und seiner Söhne übermütige Frevel ein zorniges Strafgericht der Erzbischöfe Engelbert und Siegfried heraufbeschwor, das seine bis dahin so mächtige Familie 1276 in alle Winde zerstreute.
Wie der jüngere Goswin, dessen Mutter übrigens vielleicht eine Honrode war, damals nach Hovestadt ziehen mußte, wurde gleichzeitig sein Vetter Goswin, dessen Vater Bernhard ein jüngerer Sohn des alten Goswin gewesen, zum Burgmannsdienst auf die erzbischöfliche Burg Raffenberg bei Kamen geschickt.
Von den übrigen nachgewiesenen Angehörigen der älteren Hovestadter Burgmannschaft stammen hingegen, um kurz zusammen zu fassen, die Bälke, mindestens zum Teil die Brockhausen, dann die Holthausen und Klot aus dem Ortsadel der Soester Gegend. Die von Heessen und Tork waren bei Hamm, die Schröder bei Beckum, die Dirikin-Leithen bei Wattenscheid beheimatet, und der eine Stapel gehörte dem Paderbornschen an.
Damit wird hinreichend deutlich: Wenn also die Erzbischöfe selbst aus Familien fremder Territorien ihre neuen Hovestadter Burgmannen nehmen mußten, dann war von ihrem alten Soester Ministerialenkreise nicht mehr viel zu ihrer Verfügung geblieben. Aber auch noch ein Anderes wird an dieser Stelle weiter klar, nämlich daß in der Soester Gegend ein stark ministerialistisch gebundener Niederadel überhaupt nicht vorhanden gewesen ist. In dieser Feststellung berühren sich die Ereignisse der letzten Untersuchungen mit denen der früher vorgetragenen Betrachtung zur Sozialgeschichte der Soester Gegend. Sie geben aber zugleich auch schon einen Schlüssel zum Verständnis des nunmehr zu erörternden Problems. Aus: Studien zur Soester Geschichte von Dr. Friedrich von Klocke. Erster Band “Aufsätze vornehmlich zur Sozialgeschichte” Soest 1928
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