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- Wahr bey austretender Ahse großen Wasser und schlimmen Wetter der Weeg vor der Brinke zu Oistinghausen impassabel frey?
- Wahr der von Hultrop nach Soest passierende Königliche Postillon sich des wegen des dießseits der Ahse nach Soest befindlichen Stein Pflasters bey schlimmen Weegen oder großen Waßer seit
vielen Jahren als eines Noth Weeges bedient habe?
- Wahr die Ahse das Oestinghauser Gebieth vom Soestschen Territorio scheide ?
- Wahr also daß diesseits der Ahse nach Soest hin befindliche Pflaster im Preußischen oder Soestschen Territorio liege?
- Wahr der Müller Hohoff durch Setzung einiger Dreh Böcke diesen Noth Weeg auf immer zu sperren sich unterfangen?
- Wahr des Müllern Hohoffs Vater der alte Hohoff in öffentlichen Wirtshauß bey Stern Wirth zu Oestinghausen gedrohet: daß dem Erstem welcher sich unterstehen würde, die Dreh Böcke abzuhauen, Kugeln und Knütteln zu Dienste stünden?
- Wahr als der Magistrat zu Soest diese auf Soestschem Territorio gesetzte Dreh Böcke weg nehmen laßen und zu dem Ende also Krieges und Dom. Rath auch Ober Präsident von Schwedler, Ih.
Hoff Rath und Rathman Walther wie auch Post Meister Doepking nebst einigen Stadts Bedienten und 2 Zimmerleuten sich ad rem. praesentem verfüget, der Müller Hohoff dessen Ehefrau, der alte Hohoff nebst noch einigen unbekannten Oestinghauser Eingeßenen sich daselbst eingefunden, aller der Obrigkeitsschuldigen Respect aus den Augen gesetzet?
- Wahr dieselben sehr viel Schimpfworte wieder die gegenwärtige Ih. von Schwedler, Walther und Doepking ausgestoßen, und welche?
- Wahr dieselben unter anderen ihren eigenen Richter zu Oestinghausen Ih. tit. Keyser einer Schelmerey beschuldigt welche zwischen ihm und dem Magistrat zu Soest vorgegangen?
- Wahr dieselben gedrohet, daß von der Königliche Postillon auch mit 2 Säbeln versehen wäre, Sie denselben doch wohl vom Stein Pflaster abhalten wollten?
- Wahr Producti Hohoff und Consorten darauf auch wieder de novo Dreh Böcke unter der Bedrohung hinsetzen laßen. Er wollte Doctor Luther auch dabey placiren?
- Wahr der Magistrat zu Soest solche mit Zuziehung 25 Schützen aufs neue den 20 Mai 1774 wegräumen laßen?
- Wahr bei dieser Gelegenheit der Müller Hohoff abermahls gedrohet: Der Königliche Postillon solle diesen Weeg nicht wieder passiren, oder er würde ihn sofort auf den Kopf schießen?
- Wahr selbigen Nachmittags der Hohoff mit 2 Prügeln den Postillon aufgepasset um ihn zu attaquiren, wenn er den Stein Weg berühren würde?
- Wahr derselbe hernächst neue Dreh Böcke herbey geholet?
- Wahr als der Postillon Andreas Hörn hierauf bey seiner retour von
Hultrop nach Soest über den Stein Weeg reiten wolten, und zu seiner Defension die bey sich gehabte Pistolle, ohne jedoch Pulver auf die Pfann zu thun, in die Hand genommen, Hohoff und seine Complicen ihm zugeruffen: Er mögte nur die Pistole einstecken, weil ihm nichts wiederfahren sollte?
- Wahr der Postillon die Pistole auch wieder eingestecket?
- Wahr als der Postillion ohngefehr 6 Schritt auf dem Stein Weeg fort geritten, von ihm ein Dreh Bock nieder geworffen?
- Wahr einer von des Coloni Hohoffs Leuten mit dem 2ten Dreh Bock angekommen, und solchen ebenfalls niedergeworffen, daß er mit dem Pferde wegen des schmahlen Weeges weder hinter
noch vorwärts kommen können?
- Wahr dieser Mensch ihm das Pferd festgehalten und ihn in dem Nacken gefaßt?
- Wahr der Müller Hohoff hier zugerichtet, die Pistole vom Pferde gerissen, und mit selbiger Ihn vor die Brust und in den Nacken geschlagen, auch ihn 3 tiefe Wunden zugefüget?
- Wahr der Müller Hohoff hinzugefüget, wir wollten dich Schelm todschlagen, dan kannst du nicht wieder auf diesem Weege die Post blasen?
- Wahr der Hohoff mit seinen Gehülfen ihn auch in der Wuth vom Pferde reißen wollen, um ihr Vorhaben auszuführen?
- Wahr als sie dieses nicht vermocht, der Müller Hohoff mit seinen Gehülfen den Postillon mit dem Post Pferde in die daran immediate fließende Ahse gestürzet, daß er mit genauer Noth sein und des
Pferdes Leben retten können?
- Wahr an dem Pferde Geschirr des aus dem Morast gerissenen
Pferdes nichts verdorben sey?
- Wahr der Wagenknecht Wienecke zu Soest ad artic.
1.2.3.4.5.6.7.8.9 &10.
- Der Briefträger Nieth zu Soest ad art. 1.2.3.4.5. & 17.
- Der Zimmermeister Brinckmann zu Soest ad artic.
1.2.3.4.5.7.8.9.10.11. & 13.
- Der Zimmer Geselle ad 1.2.3.4.5.7.8.9. & 10.
- Der Silber Bothe Biermann zu Soest ad artic.
1.2.3.4.5.7.8.9.10.11.12. et 13.
- Der Voigt Haverland zu Soest ad artic. 1.2.3.4.5.7.8.9.10.11.12. et
13.
- Der Führer Klümper zu Soest ad artic. 1.2.3.4.5.7.8.9.10.11.12. et
13.
- Der Lohgerber Schulenburg zu Soest auf der Walburger Straße
ad. Art.
- Der Gastwirth Friedrich zu Soest in Osthofen ad. art.
- Der Colonus Maas zu Bloemrott in Soester Boerde ad. art.
- Schenckel zu Ellingsen Soester Börde ad. act.
- Des Coloni Balcks Sohn in Soester Börde ad art.
- Der Gerichtsdiener zu Oestinghausen ad. art.
- Der Stern Wirth zu Oestinghausen ad.art.
- deßen Ehefrau ad. art.
- deßen Schlüter Joh. Wilh. Müllerad, art. 17.deßen 2 Mägde N. N. ad art.
- deßen 2 Mägde N. N. ad art.
Soest, 6. Aug. 1774.
Gehorsamste supplic. cum adjetis sub Num.1.2.3. & 4. mani des Königlich Preußischen Postmeisters zu Soest ctra den alten Scheffen Hohoff und Müller Hohoff zu Oistinghausen.
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