Deren Kosten, welche von dem Müller Hohoff zu Oestinghausen, wegen des seit langer Zeit gesperrten Post Weeges veranlaßt werden, als
2.
Designirt das Post Amt derer, daß der Müller Hohoff den Postweg auf Königl. Preuß. Territorio eigenmächtigerweise gesperrt,
3.
und derer daß das Postamt dieserhalb, und denen gedrohten Gewaltthätigkeiten auszuweisen mehrentheil 2 Postillons da doch anstonst die Station mit 1 Postillon bestritten werden können, absenden müssen, auf,
100 rtl.
2.
Werden dem Postillon beigebrachten mörderischen 3 Stunden und erlittene Schmertzen von demselben nicht weniger zuerkannt werden, dem
50 rtl.
3.
Werden dem Postillon bey dieser Gelegenheit gewaltsamer Weise Geraubten zwey Pistolen
5 rtl.
4.
Werden Ruin der Pferde Sattel und Zeug, wie auch der nagleneuen Post Livrie welche vor blut kaum zu erkennen gewesen
10 rtl
5.
Werden adhibition den Doctor Medici und Stadt Physici Müller
6 rtl.
6.
Werden Stadt Chyrurgum Schubbe
5 rtl.
7.
Von gebrauchte Medicamenten an den Apothqure Erdmann
5 rtl.
Patur 181 rtl.
Transport 181 rtl
8.
Werden während der Krankheit des geschlagenen Postillon adhibition interimo Postillon
4 rtl.
9.
Werden deshalb abgehaltene Protocolle
3 rtl.
10.
Werden erstattete Berichte nöthige Requisitoriales und Stempel Peggion