Actum Oestinghausen, 26. May 1774.
Curfüstl. Erb Richter Kayser remittirt ad. Protocollum das Ihm heute Vormittag, durch den Soestischen Postillon überreichte Requsitions Schreiben von dem Königl. Preuß. Königs. Rath und Stadt Praesidenten zu Soest Herrn von Schwedler Hochwohlgebohrn folgenden Inhalts:
Dem Hochedelgebohrenen, Hochgelehrten Churfürstl. Cöllnischen, Hochbestellten Erb. Richter Herrn Kayser in Oestinghausen.
Hochedelgebohrener Herr: HochgeEhrtester Herr Erb. Richter:
Bey dem Execato von 20 curr. ad Reverendum sub Dato Hamm, 22. Märt a. e. auf den Stein Pfad, diesseits der Ahse in der Oestinghauser Mühle, wird in Absicht der Post Verordnung wiedrige Verweilen und betragen; beydes vom Königl. Post Amt alhier besagten Tage auf Hultrop abgefertigte, und retourirten Postillon mahnend Andreas Hörn und Frantz Schröder diverso modo gesprochen besonders daß selbiger so wohl auf den Hin als Her reiten, in dem Wirths Hause zum Stern in Oestinghausen, nicht nur eine übermäßige quantitaet Fusel zu sich genommen, sondern auch eine ohnerlaubte Zeit daselbst sich aufgehalten haben solle, auch ist der Frantz Schröder da er hauptsächlich inculpiert werde, den Andreas Horn verführt zu haben, bereits ad Defensionem gebracht, weil aber zu Begründung der wahren Post Ordnung wiedrigen Verbrechen bey der Untersuchung wesentlich nöthig, etwa zuverläßige in Foma probante ad Acta zu haben; So sehe mich amtshalber verpflichtet, Ew. HochEdelgb. in subsidium dienstfreundlich zu requiriren, den dortigen Sternwirth, oder dessen Haußgenossen, vornemlich den Schlüter, und deßen Frau, auch den Juden Mohr in Oestinghausen so im Wirths Hause praesent gewesen seyn sollen, über folgenden Umstand.
a) Wie lange sich byde Postillons sowohl auf dem Hin als Her Ritt von Soest auf Hultrop und von Hultrop retour auf Soest in besagtem Wirths Hause zum Stern aufgehalten.
b) Wie viel sie beyde an Fusel und Biere sich reichen laßen, und consumiret.
c) Welcher sich von beyden vorzüglich das Getränk anfordert, mithin welches primario den anderen verführt zu haben scheint, ad Protocollum cita vernehmen, und solches so bald als nur immer möglich in Forma probante zukommen zu laßen. Ich besorge dergleichen Willfährigkeit reciproce in dergl. und ähnlichen Fällen, und beharre mit aller distinguirten Hochachtung,
Ew. Hochedelgeb.
Soest, 25. May 1774 dienstgeflißenster Dn. von Schwendler
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