Die Brüder Johannes Theodor und
Theodor Hermann Cree und ihre Stiftungen

Um die Wende zum 18 Jahrhundert wurde der Hof Cree von dem Landwirt Johannes Cree und Anna Katharina, geborene Pöpping, bewirtschaftet. Vier Söhne dieser Familie wählten den geistlichen Stand: Johannes Theodor (getauft am 13. Januar 1696) Pastor an St. Lamberti in Münster, Theodor Hermann (getauft am 22. Februar 1705) Vikar in Oestinghausen, Johannes Heinrich (getauft am 22. Januar 1711) Pastor in Mellrich und Johannes Adolf (getauft am 15. Dezember 1712) Vikar an St. Lamberti in Münster.

Johannes Theodor bestimmte in seinem Testament den größten Teil seines Vermögens für die Errichtung einer Familienstiftung, der sogenannten “Vicaria secunda ad St. Lambertum sub invocatione St. Annae“, d.h. „Zweite Vikarie an der Lambertikirche unter Anrufung der heiligen Anna.

An der Lambertikirche in Münster bestand schon eine erste Vikarie unter dem Patronat der heiligen Anna. Solche Vikarien boten Geistlichen eine Anstellung und Existenz.

Zur zweiten Vikarie unter demselben Titel gehörte auch die Anna-Kapelle in Nordwald. Johannes Theodor Cree schreibt über diese Kapelle in seinem Testament unter Position 3: „Für unsere Kapelle der heiligen Anna, die in der Pfarrei Oestinghausen, in der Diözese Köln liegt, vermache ich zwei Morgen Land, die bei der genannten Kapelle liegen und von mir für 160 Imperialen gekauft wurden, damit aus deren jährlichen Einkünften diese Kapelle in gutem Zustand erhalten wird.“

Johannes Theodor Cree, der Stifter der Anna-Kapelle in Nordwald, starb am 5. März 1762.

Taufeinträge





Taufeintrag der Brüder
Johannes Theodor Cree
(13. Januar 1696) und
Theodor Hermann Cree
(22.Februar 1705)
im Taufbuch der
Kath. Pfarrgemeinde Oestinghausen.

 

 

 

 



Johannes Bernhard Cree, ein Neffe des Verstorbenen, der erste Inhaber der Stiftung, schrieb als Einleitung in das Lagerbuch der Stiftung: „Im Jahre 1762 nach der jungfräulichen Geburt des Herrn, am 5. März, starb der sehr ehrwürdige und hochgelehrte Herr Johannes Theodor Cree aus der Pfarrei Oestinghausen, zum Erzbistum Köln gehörig. Er war zu Lebzeiten Pastor an der St. Lamberti-Kirche zu Münster und mildtätiger Stifter der in diesem Buche näher bezeichneten Einkünfte.

Dieser einst sehr geehrte Mann war zuerst Kaplan an St. Ludgeri, sodann Inhaber der Pfarrstelle von St. Lamberti. Mit großem Eifer widmete er sich diesem Amte und erwarb sich die Liebe aller Pfarrkinder. 2 Jahre stand er an der Spitze seiner Pfarrei, und für die Tätigkeit, die er während dieser Zeit entfaltete, gebührt ihm die höchste Anerkennung. Besonders besorgt war er um die Ausschmückung der Kirche, wozu er aus eigenem Vermögen viel beigesteuert hat. Das Pfarrhaus, das infolge seines Alters dem Zusammenbruch nahe war, hat er ebenfalls aus eigenen Mitteln wieder hergestellt, und, was vorher die Spuren traurigen Verfalls aufwies, erglänzte nun in wunderbarer Neuheit und Schönheit. Als er endlich, durch vielerlei Unbilden der Kriege geschwächt, seine Körperkräfte erlahmen und den Tod herannahen fühlte, wollte er gern seine zeitlichen Güter in ewige umtauschen. Darum traf er in seiner letzten Willenserklärung Verfügungen, die in einem rechtskräftigen Testament niedergelegt sind.

Die eigentliche Urkunde der Stiftung des Johannes Theodor Cree erfolgte erst am 15. Mai 1773. Der erste Inhaber der Stiftung, Johannes Bernhard Cree, begründet das damit, „da noch Darlehn ausstanden und das, was im Laufe der Zeit eingenommen wurde, nicht sogleich zu festem Zinsfuß angelegt werden konnte.“

In dieser Urkunde, unterzeichnet von Generalvikar Georg Heinrich Jakob Tautphäus in Münster, ist über die Anna-Kapelle unter Position 5 neben den Messverpflichtungen in der Lambertikirche zu Münster zu lesen: „Außerdem soll er in der St.-Anna-Kapelle bei Hovestadt zwölf heilige Messen lesen oder lesen lassen, und zwar: am Feste der heiligen Anna und an den einzelnen Tagen der Oktav (wie die von Köln erteilte Genehmigungsurkunde bestimmt, die, wenn notwendig, erneuert werden muß), die neunte heilige Messe am Feste des heiligen Joachim, die zehnte und elfte als Jahresgedächtnis für die Eltern des Stifters in der dritten Adventswoche, die zwölfte am 5. März, dem Jahresgedächtnis des Stifters; und am Schluß dieser heiligen Messe soll gebetet werden für die verstorbenen Wohltäter der Kapelle. Sollte aber - was Gott verhüten möge - diese Kapelle zerstört werden und die Mittel zur Wiederherstellung fehlen, so sollen diese genannten zwölf heiligen Messen in der Pfarrkirche von Oestinghausen gelesen werden.“

Petschaft

Petschaft des Johannes Theodor Cree
als Pastor von St. Lamberti in Münster
vom Jahre 1755.
Die achteckige Petschaft hat eine Grösse
von 15 mal 10 Millimeter.
Als Wappen ist ein Rabenvogel (Cree = Krähe)
erkennbar.


 



Unter Position 9 ist zu lesen: Der Inhaber der Vikarie ist verpflichtet, jedes Jahr am 5. März vor dem zeitweiligen Pastor von St. Lamberti über folgendes Rechenschaft abzulegen: „Ob die Kapelle der heiligen Anna zu Nordwald sich in gutem Zustand befinde, alles vorhanden sei, was zur Feier des heiligen Meßopfers notwendig ist, und ob die vorgeschriebenen heiligen Messen darin gelesen worden seien.“

Ähnlich verfuhr sein Bruder Theodor Hermann Cree, aus dessen Hinterlassenschaft die sogenannte Cree Beckersche Familienstiftung zum Besten studierender Jünglinge hervorgegangen ist. In seinem am 2. Juli 1762 errichteten Testament bestimmte er sein Vermögen zu einer Stiftung, mit deren Einkünften Mitglieder der Familie, vorzugsweise studierende Jünglinge, ernährt und erzogen werden sollten. Hier ist genau geregelt, welche Familienmitglieder in den Genuß der Stiftung kommen können. Im Pfarrarchiv in Hovestadt befindet sich eine ausführliche Akte über diesen Rechtsvorgang.

Über die Stiftung des Theodor Hermann Cree gibt ein vom Königlichen Justiz-Amt Oestinghausen erstelltes Dekretum, welches am 4. Februar 1829 dem Apotheker Ernst Theodor Beckers in Erwitte zugestellt wurde, einen ausführlichen Einblick. In diesem Dekretum wird gefordert, die Stiftungsurkunde zu erneuern und ihren Inhalt neu zu umschreiben.

Offensichtlich sollte durch die Stiftung des Theodor Hermann Cree sichergestellt werden, daß immer ein Familienmitglied für das Familienbenefizium des Johannes Theodor Cree herangebildet wurde. So dürften beide Stiftungen aufeinander abgestimmt gewesen sein, wenn nicht sogar als einzige Stiftung angesehen werden.