DIE TEILUNG DER NORDWALDER MARK
"DIE GROSSE KLEY" 1818/19

Der Name der Bauerschaft Nordwald wird erstmals 1173 im Zusammenhang mit dem Erwerb eines "Zehnten des Kölner Hofes zu Nordwald" durch das Kloster Liesborn genannt. Aus der frühen Neuzeit werden mehrfach die Höfe Twentrop, Funke, Johan auf dem Klei, genannt Tom Hagen (Hagenhof). Mitte des 17. Jahrhunderts wird der Hof Cree und die gesamte Bauerschaft Nordwald durch den Landschreiber der "Churfürstlich Cölnisch Westphälischen Cantzley" zu Arnsberg aufgefordert, die rückständige "Halbscheidt der Pfachten" zu zahlen.

Bis zum Beginn der Industrialisierung Westfalens besessen die hörigen Bauern ein erbliches dingliches Nutzungsrecht an ihren Höfen, das durch das Obereigentum der Grund- und Leibherren eingeschränkt war. Neben den regelmässigen Grundzinsen, die in Naturalien und Geld zu zahlen waren, traten unregelmässige Abgaben bei Sterbefällen und Abgaben sowie außerordentliche Schätzungen in Kriegszeiten. Größere Höfe mußten außerdem durch Stellung eines Pferdegespanns, Kötter und Brinksitzer durch Handarbeit Arbeitsleistungen für den Grundherren erbringen.

Bis zur preußischen Agrarreform bewirtschafteten die Bauern und Kötter meist nur kleine Flächen; ein großer Teil der Flächen -vor allem Weideland und Holzungen- wurden gemeinsam genutzt.

In den Jahren 1818 und 1819 wurde durch den Justizamtmann des Amtes Oestinghausen, Kayser, die durch die Königliche Regierung in Arnsberg angeordnete Teilung der Nordwalder Mark, "die große Kley" genannt, durchgeführt. In den noch vorhandenen Schriftstücken werden folgenden Beteiligte genannt:

Franz Cree (Schultheiß)

Joseph Strumann

Bernhard Dreimann

Hermann Fust

Henrich Twentrop

Caspar Franke

Anton Hagemann

Georg Funke

Victor Hagenkamp

Hermann Kleeschulte

Anton Burries gnt. Klocke

Ww. Reichsgräfin von Plettenberg-Lenhausen, geb. Freiin Droste zu Vische

 

 

 

 

 


Im ersten Protokoll "Actum Hofstadt, Uten Mai 1818"wird vermerkt, dass die Gemeinde Nordwald aus 11 Mitgliedern besteht, wovon neun Mitglieder unbedingt und zwei Mitglieder (Hagenkamp und Klocke) bedingt sich für die Teilung erklärt haben und dass dem "Besitzer des Hauses Hofstadt" die Hude auf dem Klei zustehe.

In einem weiteren Protokoll vom 17. August 1818 verweist Justizamtmann Kayser auf die Bekanntmachungen in Oestinghausen, Hofstadt und Ostinghausen sowie die Einrückung in das Königliche Westfälisch-Märkische Intelligenzblatt und stellt die "Präklusion" (Ende der Einspruchsfrist von Dritten) fest. In diesem Protokoll erklärt der Verwalter Fried(rich) Brand im Namen der Gräfin Plettenberg Lehnhausen zu Hofstadt, dass das"Haus Hofstadt" berechtigt sei, auf dem Theilungs Object Pferde, Hornvieh, Schweine und Gänse einzutreiben, sodann die Winter Schaafhude von Martini bis zum l0ten April darauf auszuüben. Ferner ist die Gräfin als Besitzerin des sogenannten Hofstadter Ziegel Ofens berechtigt, die nothige Ziegel Erde auf dem Theilungs Object graben zu lassen. Und auf dasselbe alles Vieh zu treiben, was auf dem Ziegel Ofen durchgewintert ist oder durchgewintert werden kann."

Wilhelm König, Bewohner des sogenannten Hofstadter Ziegel Ofens machte als Pächter der Hude sein Recht geltend und verwies auf die Anmeldung der Gräfing von Plettenberg Lenhausen. In einem "Continuatum Eodem" ( = Nachtrag) wird noch protokolliert, dass der "Schullehrer Klostermann zu Hofstadt" erklärte: "Die Gemeinde Nordwald gehört kenntlich zur Hofstadter Schule. Diese besitzt aber weder Industrie noch Oekonomie Garten. Ich bitte also die Gemeinde anzuweisen, daß mir von dem Theilungs Object zu diesem Zwecke ein angemessener Theil angewiesen werde."

In einem weiteren Protokoll vom 25. August 1818 heißt es: "Vor dem Königlichen Justizamtmann Kayser als Theilungs Kommissar erschienen folgende Mitglieder der Gemeinde Nordwald:

A

Vollspann

Henr. Twentrop, Bernh. Dreimann, Anton Hagemann

B

Zweidrittel Spann

Schultheiß Cree, Ebenderselbe als Curator des (minderj.) Funke

C

Halb Spann

Hermann Fust

D

Einviertel Spann

Victor Hagenkamp

E

Ein achtel Spann

Hermann Kleeschulte, Adam Klocke

 

 

 

 


Sodann wurden folgende Deputierte für die Gruppen A - E gewählt:

A = Anton Hagemann,
B = Schultheiß Cree,
C = Hermann Fust,
D = Victor Hagenkamp,
E = Hermann Kleeschulte.
 

Einstimmig wurde von den Deputierten folgender "Theilungs Fuß" angenommen:

Wenn ein Mitglied der ersten Klasse 6 Morgen erhält,
so erhält jedes in der zweiten Klasse 5 Morgen,
in der dritten Klasse 4 Morgen,
in der vierten Klasse 3 Morgen,
in der fünften Klasse 2 Morgen.

"Ferner wurde von sämtlichen Deputirtenangestrengt, daß jeder Interesent seinen Antheil, sofern es möglich ist, im Zusammenhange mit seinen an das Theilungs Object grän-zenden Grundstücken, mit Vorbehalt der Bonitierung erhalten soll, dagegen soll jeder, wobei dieser Fall eintritt, an seinem ganzen Antheil in der 1. Klasse l Morgen, in der zweiten Klasse 5/6 Morgen, in der dritten Klasse 4/6 Morgen, in der vierten Klasse 7/12, in der fünften Klasse 2/6 Morgen weniger haben."

"Continuatum eodem erklärte Mandatar Brand: meine Mandantin ist bereit, von ihrem Entschädigungs Mantum an dem Theilungs Object zwei Morgen zur Verbesserung des Hofstadter Schulfonds herzugeben. Die fünf Theilungs Deputirten erklärten, daß sie für ihre Gemeinde ebenfalls einen Morgen zu gedachtem Zweck bestimmten und zwar so, daß diese drei Morgen mit Rücksicht auf die Bonitierung an einer dem Dorfe Hofstadt möglichst nahe gelegenen Stelle angewiesen werden solle. Anwesender Schullehrer Herr Klostermann nahm diese vorstehende Erklärung beiderseitiger Interessenten an."

Unter dem Datum des 18. Februar 1819 genehmigt die Königlich Preußische Regierungs Abteilung in Arnsberg das bisherige Verfahren und beauftragt den Justizamtann Kayser zu Oestinghausen, die Bonitierung (=Bodenwertermittlung) und Vermessung zu veranlassen. In einem Actum (= Verhandlung) vom 7. April 1819 werden die als Sachverständige ausgewählten Schultheis Waiman aus Krewinkel, Wilhelm Niehaus aus Niederbauer und Peter Kulber aus Hultrop unter Verpflichtung auf ihren in der Theilungssache bereits geleisteten Eid beauftragt, die Nordwalder Gemeinheit, der große Klei genannt, nach der verschiedenen Bodengüte abzuschätzen und unter Leitung des Geometers H. Loeser ein Gutachten demnächst abzugeben. Der anwesende Geometer wurde sachgemäß instruiert, die Bonitierung zu leiten und die Vermessung nach dem ihm bekann-t gemachten Teilungsfuß zu bewirken. Am 12. Mai 1819 erschienen vor dem Teilungskommissar Kayser die Deputierten nebst dem Geometer H. Loeser und den drei Taxatoren Waiman, Niehaus und Külber. Letztere berichteten, daß sie den Klei in fünf Klassen bonitiert hätten, nämlich den Morgen in der ersten Klasse zu 12 Rth. (= Reichstaler), in der zweiten Klasse zu 11 Rth, in der dritten Klasse zu 10 Rth, in der vierten Klasse zu 8 Rth, in der fünften Klasse zu 6 Rth. wie die in den "Charten bezeichneten Taxationsbezirke näher ausweisen. Der Geometer legte jene vor."

Die Teilungs Deputierten erklärten, nichts gegen die Bonitierung zu erinnern fänden. Mit Zustimmung der Deputierten wurden die verschiedenen Communikationswege bestimmt und der Geometer angewiesen, nunmehr die "Spezial-Vermessung" zu bewirken

Weiter wird protokolliert, daß die Fr. Gräfin von Plettenberg-Lenhausen zu Hofstadt geneigt sei, auf Antrag der Deputierten die drei Morgen an sich zu nehmen, dagegen dem Schulfond unmittelbar bei dem Dorfe Hofstadt "auf dem Bruche" anderthalb Morgen abzutreten, da dieses letztere Stück seiner Lage und Bodengüte nach sich zu einem Garten, besonders zur Schulindustrie (Bewirtschaftung durch die Schulkinder) eignet und ein Morgen hiervon wenigstens doppelt soviel wert ist, als ein Morgen auf dem Kley, dessen Boden und Entfernung von Hofstadt zum Garten sich wenig oder garnicht eignet.

Der hinzu gekommene Mandatar der Frau Gräfin von Plettenberg, H(err) Verwalter Brand, stimmte diesem Vorschlag zu und erbat sich, die spezielle Erklärung seiner Mandantin beizubringen. Nachträglich trug der Schullehrer Herr Klostermann zu Hofstadt vor, daß die bevorstehende Zuteilung zur Anlage eines Industriegartens vorteilhaft für den Schulfonds sei und er um Genehmigung desselben bitte.

Bei den überkommenen Akten befindet sich ein in gestochener Handschrift geschriebene Erklärung vom 15. Mai 1819 folgenden Inhalts: "Die Deputirten der Gemeinde Nordwald haben mir den Antrag gemacht, daß ich diejenigen drey Morgen Grundes, welche von dem sogenannten Kley nach einer früheren Verhandlung für die Schule zu Hofstadt bestimmt worden sind, übernehmen, und der Schule als Aequivalent einen und einen halben Morgen von dem sogenannten Bruch bey Hofstadt, und zwar bei der Wohnung des Bernhard Niehaus gelegenen, und zu einem Garten geeigneten Theil abtretten moge“

Da sich nach einer von Werkverständigen vorgenommenen Untersuchung ergeben hat, daß weder die Schule, noch Ich bey diesem Tausch verkürzt werde, und jener Antheil der Schule auf dem Kley füglich zu dem Theil, welcher zur Abfindung der Gerechtsamen des Gutes Hofstadt bestimmt werden, geschlagen werden kann; so finde ich mich veranlaßt, diesen Tausch unter der Voraussetzung, daß solcher von den höheren Behörden genehmigt werden wird, hierdurch umsomehr zu bewilligen, als der für die Schule bestimmte Theil wegen seiner entfernten Lage zum Industrie Garten nicht wohl benutzt werden kann, der unmittelbar an Hofstadt gelegene Bruch aber hierzu geeignet ist.

B.et: Verwittwete Reichs Gräfin von Plettenberg-Lenhausen
     gebohrene Freyinn Droste zu Vischering als Vormünderinn