DIE TEILUNG DER NORDWALDER MARK "DIE GROSSE KLEY" 1818/19
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Leider sind den erhaltenen Urkunden nicht die Unterlagen über die anteilmässige Aufteilung der bisher gemeinsam genügten Gemeinheit "große Kley" auf die elf Beteiligten und die Abfindung an das Gut Hofstadt beigefügt. Es fehlt die Karte des Geometers Loeser und die Angaben über die zugeteilten Grundstücke an die Beteiligten.
Die vorhandenen Protokolle geben jedoch detaillierte Auskünfte über die Zahl der Höfe in Nordwald, ihre Größe in Vollspann, Zweidrittelspann, Halbspann, Einviertelspann und Einachtelspann und ihre Eigentümer vor 1820.
Im Jahre 1828 erfolgte auf Veranlassung der preußischen Regierung erstmals eine amtliche Vermessung aller Hof- und Hausgrundstücke sowie aller landwirtschaftlichen Flächen, Wege und Flüsse ect. in Hovestadt und Nordwald. Das sog. Urkataster von 1828 weist in Nordwald die Parzelle 302, die "Waldemey" zur Größe von 8 Morgen, 67 Ruten und 45 Fuß aus, die der "Gemeinheit Nordwald" aus der Teilung der Nordwalder Mark in den Jahren 1818/19 noch als Eigentum verblieben war. Im Zuge der Flurbereinigung Nordwald wurde die Kleestraße zwischen den Hausgrundstücken Alfons Gernhold und Bernhard Beine (vorher Anliegerweg südlich des Grundstückes Beine) verlegt und erstmals bis zum Haus Hunecke asphaltiert, bis Niederbauer mit einem Schotterbelag versehen.
Die Lage der Nordwalder Mark, "die große Kley" ist auf der Karte des Urkatasters von 1828, Flur 3 gnt. Twentrup(p) zu ersehen. Im Osten grenzt die Mark an das Hausgrundstück des Kottens Kleeschulte, im Süden begrenzt der Triftweg die Mark. In der Karte führt der Triftweg nicht bis zur Grenze von Nordwald/Niederbauer sondern hört in Höhe des Gehöftes Brüggerhaus im Berghoff (Brede) auf, zu dem nur ein Fußweg führt. Ein südlicher Abzweig des Triftweges führt zu dem Gehöftedrubbel "Winkel" Strumann, Klocke, Cree, Fust und Funke. Die Aufteilung der Mark war 1826 noch nicht in den Grundbüchern der Beteiligten vollzogen.
Diese Tatsache ergibt sich aus den Eintragungen im Hypothekenschein der Witwe des Conrad Heinrich Bußmann gt. Twentrop zugunsten des Hermann Weber gt. Kleeschulte. Dort heißt es:
"Nr. 7. Im Contractede 29. Februar 1820 verkaufte Heinrich Bußmann gt. Twentrop in Nordwald dem Hermann Weber gnt. Kleeschulte daselbst 4 Morgen 18 Ruthen Steuermaß von dem Gemeinheitsantheile auf dem Klee, und versprach völlige Eviction und Gewährleistung. Nr. 8. Im Contracte de 27. Juny 1821 verkaufte Heinrich Bußmann gt. Twentrop in Nordwald dem Hermann Weber gt. Kleeschulte daselbst 2 Morgen 23 Ruthen 197 Fuß Soester Maaß von dem Gemeinheits Antheile auf dem Klee und versprach völlige Eviction und Gewährleistung. Angemeldet am 17. October 1826 und es haften sämmtliche Immobilien"
Der vorgenannte Verkauf der Anteile des Landwirts Heinrich Bußmann gt. Twentrop zur Größe von mehr als 6 Morgen läßt eine Größenordnung der Nordwalder Mark erahnen, da das Teilungsprotokoll vom 25. August 1818 den Verteilungsschlüssel enthält. Es dürfte sich um eine Größenordnung von ca. 40 Morgen gehandelt haben, die zur Aufteilung anstand. Zwar wurde 1819 die Vermessung wohl durchgeführt, im Urkatasterplan von 1828 ist jedoch die Nordwalder Mark "Kley" noch ungeteilt gezeichnet und die Eintragungen im Grundbuch müssen erst nach 1826 bzw. 1828 erfolgt sein. Von der Aufteilung der Mark war das an der Straße nach Soest gelegene Flurstück Nr. 302 "Waldemey" zur Größe von 8 Morgen 67 Ruten und 45 Fuß im Besitz der "Gemeinheit Nordwald" nicht betroffen. Es blieb bis nach dem Zweiten Weltkrieg im Besitz der Gemeinde Nordwald und wurde erst in den 60er und 70er Jahren für die Bebauung mit Eigenheimen im Rahmen des Bebauungsplanes "In der Waldemey" parzelliert.Mehr als 30 Familien wohnen heute in diesem Gebiet südlich der Kleestraße und in den Wohnstraßen In der Waldemey und Am Fischteich.
Die Teilung der Nordwalder Mark in den Jahren 1818/19 unter den beteiligten elf Landwirten und dem Grafen von Plettenberg-Lenhausen. Ausgeschlossen blieben jedoch die in Nordwald lebenden Landarbeiter und Handwerkerfamilien, wie z.B. Jürgens (Wilmer), Unkrüer (Gernhold) und Bielefeld (Beine) u.a.
Die Markenteilung ist ein Teil der Agrarreform anzusehen, die mit der Aufhebung der Leibeigenschaft durch Napoleon in Westfalen um 1811 begann. Das Amt Oestinghausen gehörte bis zur Aufhebung der geistlichen Herrschaften durch den Reichsdeputationshauptschluß im Jahre 1802 zum Erzbistum Köln. Es fiel an das Großherzogtum Hessen-Darmstadt, während die Soester Börde dem Großherzogtum Berg angehörte. Die Ablösung der jahrhundertealten Lasten aus der Grundherrschaft der Bauern erfolgte jedoch erst unter der Herrschaft Preußens.
Durch gesetzliche Bestimmungen vom 21. April 1825 wurde die "Eigenbehörigkeit" in den westfälischen Landesteilen Preußens offiziell aufgehoben und damit alle persönlichen und unangemessenen Dienste, den Gesindezwangsdienst, den grundherrlichen Ehekonsens, den Sterbefall-, Gerichts- und Jagddienst, die am Boden haftenden Verpflichtungen, wie Grundzinsen und Hand- und Spanndienste trat eine Ablöseregelung am 13. Juli 1829 in Kraft. Die Ablösung der Reallasten konnte durch eine Jahresrente oder durch eine einmalige Zahlung des 25fachen Betrages der Rente erfolgen. Eine Novellierung der Agrargesetze vom 2. März 1850 brachte jedoch erst die endgültige Beseitigung des grundherrlichen Obereigentums. Der einmalige Ablösungssatz wurde auf den 20fachen Betrag der Grundrente verringert. Neben der Beschaffung der Kapitalien bei Privaten mittels "Handschein" stellten staatliche Rentenbanken durch Herausgabe von Rentenbriefen die Mittel für die Ablösung der bisherigen vielfältigen Abgaben zur Verfügung.
Die Teilung der Mark Nordwald durch die Königliche Regierung in Arnsberg im Jahre 1818 veranlaßt, kann als eine sehr frühe Gemeinheitsteilung angesehen werden, da erst die preußische Gemeinheitsteilungsordnung vom 7. Juni 1821 die endgültige gesetzliche Regelung in den westfälischen Landesteilen brachte. Die Teilung bewirkte eine erhebliche Veränderung in der bisherigen Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen; die bisher extensiv genutzten Flächen, wie Naturweiden, Wälder und Ödland wurden nunmehr intensiv genutzt und die bisher niedrige Viehhaltung erheblich gesteigert. Gleichzeitig konnten die bei der Gemeinheitsteilung leer ausgegangenen Gruppen der Heuerlinge und Tagelöhner erstmals Land erwerben, so daß die Zahl der kleinen Höfe wuchs. Für viele Höfe brachte die Selbständigkeit jedoch den Untergang, als Beispiel ist die Auflösung des Vollgespannhofes Twentrop zu nennen.
Übersetzung und Abhandlung: August Bierhaus. Ahaus, im August 1998.
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